Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RWA Raiffeisen Ware Austria AG; BayWa Vorarlberg
BWB/Z-5114
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb (über die zu 100% gehaltene Raiffeisen-Lagerhaus Investitionsholding GmbH) von 51% der Anteile an BayWa Vorarlberg HandelsGmbH, Österreich, durch RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Österreich. Nach Abschluss der Transaktion wird RWA Raiffeisen Ware Austria AG indirekt 51% der Anteile und alleinige Kontrolle an BayWa Vorarlberg HandelsGmbH halten.
Tätigkeitsbereiche: Bau- und Gartenmärkte, Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen inkl Service und Reparatur, Ersatzteilen, Kraft- und Brennstoffen, landwirtschaftlichen Produkten.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2020 weggefallen.