Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; BayWa Vorarlberg - BWB/Z-5114 | Bundeswettbewerbsbehörde

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; BayWa Vorarlberg

BWB/Z-5114

24.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The notified transaction concerns the planned indirect (via ist 100o/o subsidiary Raiffeisen-Lagerhaus lnvestitionsholding GmbH) acquisition of 51o/o of the shares in BayWaVorarlberg HandelsGmbH, Austria, by RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Austria. After completion of the transaction, RWA Raiffeisen Ware Austria AG will hold 51% of the shares and sole control of BayWa Vorarlberg HandelsGmbH.

G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2020 weggefallen.

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