Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PAI Partners S.á r.l.; Lagumar Gruppe - BWB/Z-5111 | Bundeswettbewerbsbehörde

PAI Partners S.á r.l.; Lagumar Gruppe

BWB/Z-5111

23.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Maverick Directorship, S.L., Madrid, Spanien, ein Unternehmen, das von PAI Partners S.á r.l., Luxemburg, kontrolliert wird, beabsichtigt direkt/indirekt (i) alle Anteile an Lagumar Seas, S.L., Spanien, (ii) 90% der Anteile an Mariscos Linamar, S.L., Spanien, an Depuradora de Moluscos La Sirena, S.L., und an Depuroda de Moluscos de Canarias, S.L., Spanien, und (iii) jeweils alle Anteile an Nakulas, S.L., Spanien, an Viveors Merimar, S.L., Spanien, und an Riunione Industrie Alimentari, S.R.L., Italien (alle Zielgesellschaften gemeinsam die "Lagumar Gruppe") zu übernehmen. Im Kern wird PAI Partners S.á r.l. indirekt alleinige Kontrolle über die Lagumar Gruppe erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Fisch und Meeresfrüchten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2020 weggefallen.

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