Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Unternehmenskapital; STP Holding GmbH - BWB/Z-5080 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Unternehmenskapital; STP Holding GmbH

BWB/Z-5080

09.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bregal Unternehmerkapital II LP, Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P. und Bregal Unternehmerkapital II-A SCSp beabsichtigen, mittelbar sämtliche Anteile an STP Holding GmbH von der STP Group S.à.r.l. zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2020 weggefallen.

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