Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Bregal Unternehmenskapital; STP Holding GmbH
BWB/Z-5080
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bregal Unternehmerkapital II LP, Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P. and Bregal Unternehmerkapital II-A SCSp intend to indirectly acquire all shares in STP Holding GmbH from STP Group S.à.r.l.
Economic sector: J 62 | Computer programming, consultancy and related activities.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2020 weggefallen.