Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ЕVENTIM LIVE GMBH; Barracuda Holding GmbH - BWB/Z-4651 | Bundeswettbewerbsbehörde

ЕVENTIM LIVE GMBH; Barracuda Holding GmbH

BWB/Z-4651

29.10.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ЕVENTIM LIVE GMBH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von insgesamt 71% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Barracuda Holding GmbH, Österreich. Das geplante Vorhaben betrifft die Organisation von Live-Veranstaltungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 25.11.2019 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 9. Dezember 2019.

 

Mit 3.12.2019 wurde auf die Stellung eines Prüfungantrages verzichtet. Der Zusammenschluss wurde mit Auflagen freigegeben.

 

Die Verpflichtungszusagen zu diesem Zusammenschluss finden Sie hier:

Den Mustervertrag und die Marketingbeauftragung finden Sie hier:

Als Teil der Verpflichtungszusagen wurde ein Überwachungstreuhänder bestellt, der von Marktteilnehmern direkt kontaktiert werden kann. Die Kontaktdaten des Überwachungstreuhänders lauten:

NOCON Nothhelfer Consulting PartG
Dr. Wolfgang Nothhelfer
Rahel-Hirsch-Straße 10
10557 Berlin
Deutschland
wn[at]noconpartners.com

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2019 weggefallen.

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