Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichische Post AG; Assets der DHL Paket (Austria) GmbH - BWB/Z-4428 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichische Post AG; Assets der DHL Paket (Austria) GmbH

BWB/Z-4428

16.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Österreichische Post AG, Wien, beabsichtigt, bestimmte Vеrmögensgegеnständе aus dem Logistiknetzwerk der DHL Paket (Austria) GmbH, Wien zu erwerben, insbesondere zwei operative sowie ein im Bau befindliches Verteilzentrum und zehn Depots. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Paketzustellung.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 07.06.2019 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 26. Juni 2019.

Der Zusammenschluss wurde in Phase I mit Auflagen freigegeben und erfolgt unter Einbeziehung eines Monitorings.

Nähere Informationen finden Sie hier

Als Teil der Verpflichtungszusagen wurde ein Überwachungstreuhänder bestellt, der von Marktteilnehmern direkt kontaktiert werden kann. Die Kontaktdaten des Überwachungstreuhänders lauten:

NOCON Nothhelfer Consulting PartG
Dr. Wolfgang Nothhelfer
Rahel-Hirsch-Straße 10
10557 Berlin
Deutschland
wn[at]noconpartners.com

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2019 weggefallen.

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