Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VTG Rail Assets GmbH; CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S.; Nacco-Gruppe - BWB/Z-3633 | Bundeswettbewerbsbehörde

VTG Rail Assets GmbH; CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S.; Nacco-Gruppe

BWB/Z-3633

04.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​VTG Rail Assets GmbH beabsichtigt, 100% der Anteile an CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S. sowie deren 100%ige Tochter- und Enkelgesellschaften der Nacco-Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Zurverfügungstellung von Transportraum, insbesondere die mietweise Überlassung von Eisenbahngüterwaggons.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Prüfungsantrag - Bekanntmachung gemäß § 11 Abs 2 KartG
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 02.10.2017 die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt.

Der Bundeskartellanwalt hat am 02.10.2017 die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann im Prüfungsverfahren gegenüber dem Kartellgericht schriftliche Äußerungen abgeben. Der Einschreiter erlangt hierdurch keine Parteistellung.     
 

Auflagen
Das Kartellgericht gab am 13.12.2017 ein Gutachten zur sachlichen und örtlichen Marktabgrenzung sowie zur Frage, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, in Auftrag.

Nach Einlangen des Gutachtens im Februar 2017 wurden mögliche Auflagenvorschläge thematisiert. Ein von den Anmeldern erarbeitetes Auflagenpaket wurde anschließend im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens überprüft und für geeignet befunden, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.

Unter Einhaltung der vereinbarten Auflagen hat das Kartellgericht den gegenständlichen Zusammenschluss mit Beschluss vom 28.03.2018 nicht untersagt.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der BWB vom 25.4.2018: www.bwb.gv.at/news/news-2018/detail/bwb-z-3633-vtg-rail-assets-gmbh-cit-rail-holdings-europe-sas-nacco-gruppe

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 02.10.2017

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 02.10.2017

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