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BWB Z-3633 - VTG Rail Assets GmbH; CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S.; Nacco-Gruppe

Am 4.9.2017 meldete die VTG Rail Assets GmbH den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S. bei der Bundeswettbewerbsbehörde als Zusammenschluss an (vgl Bekanntmachung der BWB vom 4.9.2017).

Betroffener Markt

VTG ist in den Geschäftsbereichen der Waggonvermietung, Schienenlogistik und Tankcontainerlogistik tätig. CIT RH ist die alleinige Gesellschafterin der Nacco S.A.S., deren Tochtergesellschaften in Deutschland, Irland, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich im Bereich der Waggonvermietung tätig sind. Durch den Zusammenschluss käme es zu einer Marktanteilsaddition im Bereich der Waggonvermietung.

Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Vor Ablauf der 4-wöchigen Prüfungsfrist stellten sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch der Bundeskartellanwalt aufgrund der Bedenken im Zusammenhang mit der möglichen Begründung einer marktbeherrschenden Stellung insb im Bereich der Vermietung von Trockengüterwaggons und offener Fragen im Zusammenhang mit der sachlichen und geographischen Marktabgrenzung einen Antrag auf vertiefte Prüfung des Zusammenschlussvorhabens durch das Kartellgericht gemäß § 12 KartG.

Das Kartellgericht gab am 13.12.2017 ein Gutachten zur sachlichen und örtlichen Marktabgrenzung sowie zur Frage, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, in Auftrag.

Nach Einlangen des Gutachtens im Februar 2017 wurden mögliche Auflagenvorschläge thematisiert. Ein von den Anmeldern erarbeitetes Auflagenpaket wurde anschließend im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens überprüft und für geeignet befunden, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.

Auflagen