Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Partners, L.P.; Boart Longyear Limited - BWB/Z-2489 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners, L.P.; Boart Longyear Limited

BWB/Z-2489

07.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fonds, welche von mit Centerbridge Partners, L.P., USA, verbundenen Unternehmen verwaltet werden, beabsichtigen, alleinige Kontrolle über Boart Longyear Limited, Australien, zu erwerben. Boart Longyear ist in der Entwicklung, der Herstellung und im Vertrieb von Bergbaugeräten und damit verbundenen Dienstleistungen tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2014 weggefallen.

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