Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Centerbridge Partners, L.P.; Boart Longyear Limited - BWB/Z-2489 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners, L.P.; Boart Longyear Limited

BWB/Z-2489

07.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Fund, which of with Centerbridge Partners, L.P., the USA, to linked enterprises are administered intend to acquire sole control of Boart Longyear Limited, Australia. Boart Longyear is active in the development, the production and in the distribution of mining devices and with it to linked services.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2014 weggefallen.

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