Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thalia Holding GmbH; Pubbles GmbH & Co. KG; Pubbles Verwaltungs GmbH - BWB/Z-2412 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thalia Holding GmbH; Pubbles GmbH & Co. KG; Pubbles Verwaltungs GmbH

BWB/Z-2412

13.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thalia Holding GmbH (Deutschland) beabsichtigt, ein Drittel der Geschäftsanteile der Pubbles GmbH & Co. KG (Deutschland) sowie deren Komplementärin, der Pubbles Verwaltungs GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Beschaffung und Distribution von digitalen Medieninhalten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2014 weggefallen.

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