Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Thalia Holding GmbH; Pubbles GmbH & Co. KG; Pubbles Verwaltungs GmbH
BWB/Z-2412
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thalia Holding GmbH, Germany, intends to acquire one third of the shares of the Pubbles & Co. KG, Germany, as well as their limited partner, the Pubbles Verwaltungs GmbH, Germany. The merger plan concerns the area of procurement and distribution by digital media contents.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2014 weggefallen.