Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Hemmelmair Frästechnik GmbH - BWB/Z-2401 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Hemmelmair Frästechnik GmbH

BWB/Z-2401

04.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb von gerundet je 8,33% der Geschäftsanteile an der Hemmelmair Frästechnik GmbH mit dem Sitz in Linz von den Mitgesellschaftern Manfred Grössing, Haider Umwelttechnik GmbH und Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. und deren damit verbundenes Erreichen eines Beteiligungsgrades von 25% am Stammkapital der Gesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Abfräsen von Fahrbahndecken und Asphaltschichten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2014 weggefallen.

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