Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Hemmelmair Frästechnik GmbH
BWB/Z-2401
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The announced transaction concerns the acquisition of 8,33% of the shares of Hemmelmair Frästechnik GmbH with the seat in Linz of the cocompanions Manfred Grössing, Haider Umwelttechnik GmbH and hHeld & Francke Baugesellschaft m.b.H. by Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. and their achievement linked with it of a participation degree of 25% of the joint stock of the society. The merger plan concerns the abrasion of roadway covers and asphalt layers.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2014 weggefallen.