Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH; Immobilien Holding GmbH - BWB/Z-2390 | Bundeswettbewerbsbehörde

BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH; Immobilien Holding GmbH

BWB/Z-2390

25.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH, eine Enkelgesellschaft der UniCredit Bank Austria AG mit dem Sitz in Wien, beabsichtigt, von der Immobilien Privatstiftung mit dem Sitz in Wien sämtliche Geschäftsanteile an der Immobilien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2014 weggefallen.

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