Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH; Immobilien Holding GmbH - BWB/Z-2390 | Bundeswettbewerbsbehörde

BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH; Immobilien Holding GmbH

BWB/Z-2390

25.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​BA-CA Infrastructure Financial Advisory GmbH, a grandson's society of the UniCredit Bank Austria AG with the seat in Vienna, intends to acquire  all shares of the Immobilien Holding GmbH with the seat in Vienna from Immobilien Privatstiftung with the seat in Vienna. The merger plan concerns the area of Real estate activities.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2014 weggefallen.

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