Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telekom Austria AG; Yesss! Telekommunikation GmbH - BWB/Z-1735 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Austria AG; Yesss! Telekommunikation GmbH

BWB/Z-1735

01.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Telekom Austria Aktiengesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der Yesss! Telekommunikation GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien. Das Zusammenschlussvorhaben  betrifft den Geschäftszweig der Telekommunikationsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Entscheidung des Kartellgerichts/Nichtuntersagung – Bekanntmachung nach § 10b/3 KartG

Mit Beschluss vom 26.11.2012, 26 Kt 47, 48/12 genehmigte das Kartellgericht den Zusammenschluss ohne Auflagen oder Beschränkungen.

Rechtsmittelverzicht der Amtsparteien

Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt verzichteten am 21.12.2012 auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Kartellgerichts. Das Durchführungsverbot ist mit Rechtskraft der Entscheidung des Kartellgerichts weggefallen.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 28.06.2012

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 28.06.2012

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