Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Telekom Austria AG; Yesss! Telekommunikation GmbH - BWB/Z-1735 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Austria AG; Yesss! Telekommunikation GmbH

BWB/Z-1735

01.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 28.06.2012

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 28.06.2012

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