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Baukartell: Kartellgericht verhängt auf BWB-Antrag Geldbuße in Höhe von EUR 26,33 Mio. gegen HABAU Group

Mit Beschluss des Kartellgerichts vom 23.11.2022 (28 Kt 6/20x) wurde dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde zur Gänze stattgegeben. Das Kartellgericht verhängte wegen kartellrechtswidrigen Absprachen eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 26,33 Mio. gegen HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H., Held & Francke Baugesellschaft m.b.H., ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH und STRAKA Bau GmbH.

Nach den durchgeführten Hausdurchsuchungen der BWB wurde im Oktober 2020 ein Geldbußenantrag gegen vier Unternehmen des HABAU-Konzerns beim Kartellgericht eingebracht. Im September 2022 gestanden diese ihre Beteiligung am Baukartell und legten ein entsprechendes Anerkenntnis ab. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt erkannten sie eine Geldbuße in Höhe von EUR 26,33 Mio. als angemessen an (Pressemitteilung vom 06.09.2022).

Nun stellte das Kartellgericht einen Verstoß gegen das Kartellrecht „in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis einschließlich Oktober 2017“ fest. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig (GZ 28 Kt 6/20x).

Für die Bemessung der Geldbuße wurde auch die Einführung eines umfassenden, konzernweiten Compliance-Management-Systems, die zusätzlichen, internen Prüfungsschritte vor Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und organisatorische Entflechtungen im Unternehmen berücksichtigt. Für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung kam ein Abschlag zur Anwendung, der aufgrund des bereits anhängigen kartellgerichtlichen Verfahrens deutlich geringer ausfiel als in anderen Fällen üblich.

Weitere Informationen über das Baukartell können Sie in unseren FAQ Baukartell UPDATE Dezember finden.