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Baukartell: HABAU Bußgeld wird mit 26,33 Mio. EUR konkretisiert

Vier Gesellschaften der HABAU-Unternehmensgruppe haben ihre Beteiligung am Baukartell eingeräumt und ein umfassendes Anerkenntnis abgegeben. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt erkannten sie auch eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 26,33 Millionen Euro als angemessen an. Damit ist das erste Mal gegen ein mittelgroßes Unternehmen des Baukartells eine Geldbuße beziffert worden. Aufgrund der Unternehmensgröße erfolgte die Beteiligung am Kartell daher auch nicht in demselben Umfang.

Vier Gesellschaften der HABAU-Unternehmensgruppe waren an dem Kartell beteiligt, bei dem es um Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen ging.

Schon im Oktober 2020 stellte die BWB gegen die vier Unternehmen des HABAU-Konzerns einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht. Nun, im Lichte des Anerkenntnisses kann die BWB ihren Antrag konkretisieren und die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 26,33 Millionen Euro beantragen. Die Verstöße fanden im Zeitraum von 2002 bis 2017 statt und betreffen eine hohe Anzahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumina von <50.000 bis zu 60 Millionen Euro für Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken schwerpunktmäßig im Tiefbau, insbesondere aber im Straßenbau, und teilweise auch im Ingenieurs- und Hochbau. Betroffen waren Aufträge sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.

Im Tiefbau sind überwiegend folgende Bereiche betroffen:

  • Straßenbau (Landesstraßen, Autobahnen, Parkplätze, Ortsumfahrungen, etc.)
  • Gleisbau und Bahnhofsanlagen
  • Kanalbau

Im Hochbau sind überwiegend folgende Bereiche betroffen:

  • Büro- und Wohngebäude
  • Kasernen
  • Kraftwerke
  • Supermarktfilialen
  • Kindergärten
  • Sonstige Baumeisterarbeiten

Die HABAU-Unternehmensgruppe besteht aus 18 Konzernunternehmen, beschäftigt über 5.500 Mitarbeiter/innen und erreicht ein jährliches Bauvolumen von 1,8 Milliarden Euro. Die Unternehmensgruppe ist zudem in 20 Ländern aktiv.

Bisherige Ermittlungen der BWB in der Bauwirtschaft

Im Rahmen des Baukartells trafen zahlreiche Unternehmen Absprachen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Bauaufträgen zu verhelfen und so Marktanteile und Margen zu sichern. Das Kartell umfasste das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei u.a. umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen.

Die Unternehmensgruppe SWIETELSKY hat erst jüngst ein Anerkenntnis in Höhe von 27,15 Millionen Euro abgegeben (siehe die Pressemitteilung vom 21.7.2022). Gegen die Unternehmensgruppen STRABAG und PORR wurden bereits rechtskräftigen Geldbußen verhängt, wobei die BWB im Juli 2022 aufgrund der Kenntnisnahme neuer Tatsachen die Überprüfung des STRABAG-Beschlusses durch das Kartellgericht beantragt hat (siehe die Pressemitteilung bzgl. STRABAG vom 28.7.2022 und die Pressemitteilung bzgl. PORR vom 4.4.2022).