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BWB/K-237 Geldbußenentscheidung gegen Austrotherm

Wien, am 17.10.2014. Die Bundeswettbewerbsbehörde („BWB") hat nach erfolgreichen Verfahren (25 Kt 52/14) in den Jahren 2012 und 2013 kürzlich neuerlich gegen ein Unternehmen der Dämmstoffbranche, den Hersteller Austrotherm, eine Geldbuße von EUR 187.500 durch das Kartellgericht erwirkt. Somit wurde in der Branche die Summe der verhängten Geldbußen auf über 1,6 Millionen Euro erhöht.

Austrotherm hat mit der BWB an der Aufklärung des Sachverhalts zusammengearbeitet und das kartellrechtswidrige Verhalten anerkannt. Austrotherm war in den Jahren 2009-2011 an einem Kartellverstoß im Vertrieb von Dämmstoffen beteiligt. In diesem Zusammenhang kam es zu horizontalen Preisabstimmungen zwischen Austrotherm und Wettbewerbern hinsichtlich des Vertriebs von Dämmstoffen (insb durch die Versendung von Preislisten zwischen Wettbewerbsunternehmen).<br/><br/>Die BWB hat im Jahr 2011 eine Hausdurchsuchung bei der Antragsgegnerin durchgeführt und dabei Beweismaterial gesichert. Mit der erwähnten Entscheidung ist das Gesamtverfahren jedoch noch nicht beendet, weil weitere Unternehmen im Verdacht stehen an den beschriebenen Absprachen beteiligt gewesen zu sein.

Die im Rahmen der Ermittlungen bisher verurteilten Unternehmen sind Steinbacher, Austrotherm, Swisspor, Baumax, Hornbach, Obi und Bauhaus.<br/><br/>