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Zusammenschluss Wienerberger/Terreal: BWB stellt Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht

Der Zusammenschluss wurde am 20.12.2022 bei der BWB angemeldet. Das Fristende von Phase I war ursprünglich der 17.01.2023. Nach einem Antrag auf Fristverlängerung um zwei Wochen verlängerte sich die Frist auf 31.01.2023. Aufgrund wettbewerblicher Bedenken hat die BWB einen Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht gestellt (Phase II).

Hintergrund
Am 20.12.2022 wurde bei der BWB ein Zusammenschluss (Z-6156) angemeldet, wonach Wienerberger AG („Wienerberger“) beabsichtigt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Terreal Holding S.A.S., Frankreich („Terreal“), zu erwerben. Ausgenommen von der Übernahme sind die Beteiligungen an Creaton Polska sp.zo.o., Polen, und an Creaton South East Europe Kft., Ungarn, sowie des österreichischen Vertriebs von Creaton GmbH.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, insbesondere kleinformatige Bedachungsmaterialien für das Steildach.


Ermittlungen durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken
Die BWB führte im Rahmen ihrer Ermittlungen, neben eigenen Recherchen, auch Befragungen von Marktteilnehmern durch. Die Ergebnisse der Stellungnahmen und Gespräche mit Wettbewerbern sowie Kunden und Kundinnen ergaben Anhaltspunkte für eine andere Marktabgrenzung als jene, die von den Anmeldern vorgebracht wurde. Insgesamt gibt es Bedenken aufgrund der sehr hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen. Unabhängig von der genauen Marktabgrenzung würde der Zusammenschluss zu einer weiteren Stärkung der Marktstellung von Wienerberger im Bereich kleinformatiger Bedachungsmaterialien für das Steildach führen, welche sich auf den Wettbewerb negativ auswirken kann. Zu kleinformatigen Bedachungsmaterialien gehören beispielsweise Betondachsteine, Tondachziegel, Metalldachschindeln und Faserzementdachplatten.

„Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf die Kunden und Kundinnen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Fusion nicht freigabefähig durch die BWB. Bedachungsmaterialien wie zum Beispiel Tondachziegel, sind ein ganz wesentlicher notwendiger Bestandteil für viele Bauvorhaben,“ so die Generaldirektorin a.i. Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.


Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer eingehenden Prüfung durch das Kartellgericht. Die BWB hat daher zur vertieften Prüfung einen Antrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.


Wienerberger ist ein weltweit tätiger Anbieter von Baustoffen und Infrastrukturlösungen mit Sitz in Wien. Die Produkte werden unter anderem mit den Marken Wienerberger, Koramic, Porotherm, Poroton, Tondach, Terca, Pipelife, Steinzeug-Keramo, Semmelrock, Sandtoft und General Shale vertrieben.
Terreal ist ein in Frankreich ansässiger Baustoffhersteller, der in den Bereichen Bedachungsmaterialien, Wandbaustoffe, Solarprodukte und Fassadenmaterialien tätig ist.


Wettbewerbssituation Österreich anders als in Deutschland
Der Zusammenschluss wurde ebenfalls beim Bundeskartellamt in Deutschland angemeldet und von diesem nach einer genauen Prüfung freigegeben. Die Wettbewerbssituation ist nach Ansicht der BWB nicht mit jener in Österreich zu vergleichen, da die Marktstellung der Unternehmen eine andere ist.

Update am 7.3.2023:

Die Frist zur Prüfung des  Zusammenschlusses wurde auf 6 Monate mit Beschluss vom 16.02.2023 verlängert. Das neue Fristende ist der der 31.7.2023.