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Zusammenschluss Wabtec/Dellner: BWB stellte Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Der Zusammenschluss wurde am 18. April 2025 bei der BWB angemeldet. Nach einem Antrag der Anmelderin auf Fristverlängerung um zwei Wochen endet die Frist zur Prüfung des Zusammenschlussvorhabens am 30. Mai 2025. Nach Auffassung der BWB ist das Zusammenschlussvorhaben in Phase I aufgrund wettbewerblicher Bedenken nicht freigabefähig. Die BWB stellte daher am 28. Mai 2025 einen Antrag auf vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses an das Kartellgericht (Phase II).

Hintergrund

In der gegenständlichen Zusammenschlussanmeldung (BWB/Z-6918) beabsichtigt die Anmelderin Westinghouse Air Brake Technologies Corp („Wabtec“) indirekt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Couplers HoldCo AB („Dellner“) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig C - Schienenfahrzeugbau und Herstellung von Beförderungsmitteln (detaillierte Informationen sind in der Zusammenschlussanmeldung zu finden).

Ermittlungen durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken

Die BWB erhob im Rahmen ihrer fusionskontrollrechtlichen Prüfung umfangreiche Daten und führte Befragungen von Kunden und Wettbewerbern der Zusammenschlusswerber sowie weiteren Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern durch. Insbesondere ist aus Sicht der BWB eine beträchtliche Verringerung der horizontalen Wettbewerbsintensität zu befürchten, die sich negativ auf den Wettbewerb zB durch höhere Preise und geringere Innovationsanreize auswirken könnte. Dies ist unter anderem auf die hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen bzw. einer weiteren Verstärkung der Marktstellung sowie auf hohe Eintrittsbarrieren für allfällige neue Marktteilnehmende zurückzuführen.

Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der beiden Amtsparteien BWB und Bundeskartellanwalt in Phase I nicht freigabefähig, sondern bedarf einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II). Die beiden Amtsparteien stellten daher jeweils vor Ablauf der Frist von Phase I einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.