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Taskforce Energie: Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control präsentieren zweiten Zwischenbericht zu Strom- und Gasmärkten

Die gemeinsame E-Taskforce der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control untersuchte im vergangenen Jahr intensiv die Entwicklungen am Strom- und Gasmarkt. Der erste Zwischenbericht im Juni 2023 legte erste Erkenntnisse dar. In einer Pressekonferenz wurde der zweite Zwischenbericht vorgestellt.

Strom und Gas sind unverzichtbare Ressourcen für die heimische Wirtschaft und den täglichen Lebensbedarf. Ohne diese Energieträger wäre das alltägliche Leben, wie wir es kennen, nicht denkbar. Im Zuge der diversen Krisen der vergangenen Jahre sind diese Märkte aufgrund starker Preissteigerungen in den Fokus gerückt. Daher nehmen sich die BWB und die E-Control in gemeinsamer Zusammenarbeit die Untersuchung dieser Entwicklungen an. Dies ist essenziell, um sowohl für die heimische Wirtschaft als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Im Zuge der dafür eingerichteten Taskforce werden diese Märkte genauer geprüft (siehe erster Zwischenbericht vom 27.06.2023). Im folgenden zweiten Zwischenbericht werden weitere Ergebnisse präsentiert.

Seit Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts hat die Taskforce ihre Untersuchung der Strom- und Gasmärkte intensiv fortgeführt. Jetzt liegen weitere Ergebnisse vor, unter anderem zu den Beschaffungsstrategien und Preisen, den Auswirkungen des Stromkostenzuschusses, zum Angebots- und Wechselverhalten der Konsument:innen sowie zur Entwicklung bei der Marktkonzentration.“, erläutert die Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde, Natalie Harsdorf.

Während die Großhandelspreise seit knapp 1,5 Jahren zurückgehen, zeigt die Erhebung der Taskforce bei großen Energieunternehmen, die rund 80% des Marktes in Österreich ausmachen, dass die Preisentwicklung bei den Endkundinnen und Endkunden in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten verläuft. Dies gilt für Haushalte, aber auch für kleinere Unternehmen.“, kritisiert der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.

Ergebnisse des Zwischenberichts

Im Rahmen der Untersuchungen versendete die BWB Auskunftsverlangen an 15 Landesenergieversorger und Stadtwerke, sowie im Gassektor. Dabei lag der Fokus der Auskunftsverlangen auf den Konzentrations- und Preisentwicklungen im Bereich von Gas & Strom.

Folgende Themen wurden in den Auskunftsverlangen zentral abgefragt:

  • Preisgestaltung der Tarife
  • Preisdifferenzierungen
  • Profiteure des Stromkostenzuschussgesetzes
  • Berechnung der Endkundinnen- und  Endkundenpreise für Strom und Gas
  • Beschaffungsstrategien des Stromeinkaufes

Im Rahmen der Untersuchung konnten folgende Ergebnisse festgestellt werden.

  • Die Anzahl der Strom- und Gasanbieter sinkt, die Marktkonzentration in den Netzgebieten für Erdgas und Strom ist auf einem sehr hohen Niveau.
  • Eine Vielzahl an Stromanbietern ist vorwiegend nur im eigenen Netzgebiet vertreten.
  • Die Beschaffungsstrategien im Markt für Strom sind österreichweit relativ einheitlich.
  • Punktuell wurden extreme Entwicklungen bei indizierten Endkundinnen und Endkundenpreisen für Strom und Gas identifiziert.
  • Bestimmte Kundengruppen wechseln den Tarif nicht – trotz starker ökonomischer Anreize.
  • Energieunternehmen verfolgen die Strategie mit günstigeren Zweitmarken (mit anderem Namen und Auftritt) wechselwillige Kundinnen und Kunden zu halten, während inaktive Kundinnen und Kunden weiter in angestammten Verträgen bleiben.

Rechtliche Entwicklungen

Im Juni 2024 wurde auch auf Grundlage von Feststellungen der BWB und der E-Control zum eingeschränkten Wettbewerb bei Strom und Gas schließlich ein Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern beschlossen. Weitere Vorschläge Richtung einer Nachschärfung des Wettbewerbsrechts sind noch offen.

Stellungnahmen möglich

Stellungnahmen zu diesem Zwischenbericht sind unter taskforce.wettbewerb[at]e-control.at möglich.

Rechtlicher Rahmen für Marktuntersuchungen

Die BWB führt die Ermittlungen im Zuge der Taskforce Energie im rechtlichen Rahmen einer Branchenuntersuchung durch. Eine allgemeine Untersuchung eines Wirtschaftszweigs erfolgt, sofern die Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Eine Branchenuntersuchung richtet sich nicht gegen ein einzelnes Unternehmen.

Zweiter Zwischenbericht Taskforce Strom- und Gasmärkte