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Taskforce Energie: Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control präsentieren Zwischenbericht

Die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control starteten im Jänner 2023 eine intensivere Zusammenarbeit und eine gemeinsame Untersuchung des Energiesektors vor dem Hintergrund der gestiegenen Strom- und Gaspreise. Dazu wurde eine gemeinsame Taskforce mit Teams der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB-Pressemitteilung vom 18.01.2023) eingerichtet. In einer gemeinsamen Pressekonferenz vom 27.06.2023 wurde der Zwischenbericht der Untersuchung vorgestellt.

Strom und Gas stellen notwendige Güter für das tägliche Leben dar, die zudem auch als Angelpunkt für die Angebotsvielfalt und marktkonforme Preise auf anderen Produktmärkten fungieren. Die Sicherstellung von funktionierenden und wettbewerbsbefähigen Energiemärkten ist daher von hoher, volkswirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Damit wird sichergestellt, dass für Verbaucher:innen Energie leistbar bleibt.

Fehlender Wettbewerb bringt in vielerlei Hinsicht Nachteile für Konsument:innen. Dazu zählt unter anderem, dass sinkende Preise am Großhandelsmarkt nicht in vollem Umfang und nur zeitverzögert an die Endkund:innen weitergegeben werden.“, erklärte der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch

Der Wettbewerb auf den heimischen Strom- und Gasmärkten ist im Jahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen. Das zeigt sich aufgrund der deutlich zurückgegangenen Wechselraten und vor allem auch an der angebotenen Produktvielfalt. Der Zwischenbericht analysiert die Ursachen und enthält Vorschläge zur Gegensteuerung“, erklärt a.i. Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.

Der erste Zwischenbericht legt erste Ergebnisse vor betreffend:

  • Die Veränderung der Marktkonzentration in den Netzgebieten,
  • das Wechsel- und Angebotsverhalten auf den Märkten für die Belieferung von Endkunden und Endkund:innen mit Strom und Gas,
  • die bisherige Entwicklung der Strom- und Gaspreise in der Krise sowie der Zusammenhang von Großhandelspreisen mit den Preisen für Endkunden und Endkundinnen,
  • Entwicklungen von Preisen im zeitlichen Naheverhältnis zum Stromkostenzuschuss sowie
  • die Auswirkung der rechtlichen Unsicherheit zu Preisanpassungen.

Folgende Problemfelder konnten in der ersten Analyse unter anderem identifiziert werden:

  • Marktkonzentration stieg in den Energiemärkten an
  • Verfügbare Angebote und Wechselzahlen sind deutlich zurückgegangen
  • Extreme Unterschiede zwischen Neu- und Bestandskund:innen
  • Preise für Neukund:innen blieben weiterhin auf einem stark erhöhten und nicht den Großhandelspreisen entsprechenden Niveau
  • Zeitliche Nähe von Preiserhöhungen zum In-Kraft-Treten des Stromkostenzuschusses
  • Ungleichbehandlung von Verbraucher:innen nach regionalen Aspekten und Kundengruppen.
  • Problematische Preisanpassungsklauseln

Ermittlungen werden durch die BWB vertieft; E-Control verschärft Kontrollen

Die BWB hat am 26.06.2023 umfangreiche Auskunftsverlangen versendet.

Wir haben von Anfang an betont, dass wir – sollte es sich bei den ersten Untersuchungen herausstellen, dass dies notwendig sein werde - nächste Schritte zu setzen. Und genau das ist jetzt der Fall. Die Arbeit der Taskforce ist noch bei Weitem nicht abgeschlossen.“, erläutert a.i. Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch den nächsten Schritt im Rahmen der Taskforce.

Die verpflichtenden Auskunftsverlangen wurden an die Vertriebsgesellschaften der Landesenergieversorger, größere Stadtwerke und an die Verbund AG versendet. Diese Unternehmen decken rund 80 % des österreichischen Strommarktes ab.

Die E-Control wird verschärfte Kontrollmaßnahmen setzen in den Bereichen:

  • Transparenz- und Meldeverpflichtungen,
  • Bestandteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom und Gas
  • Preisanpassungsklauseln
  • Teilbetragsvorschreibungen
  • Grundversorgung, sowie
  • Abschaltungen.

Stellungnahmen möglich

Stellungnahmen zu dem Zwischenbericht sind bis zum 31.07.2023 unter taskforce.wettbewerb[at]e-control.at möglich.

Rechtlicher Rahmen für Marktuntersuchungen

Die BWB führt die Ermittlungen im Zuge der Taskforce Energie im rechtlichen Rahmen einer Branchenuntersuchung durch (§ 2 Abs 1 Z 3 WettbG). Eine allgemeine Untersuchung eines Wirtschaftszweigs erfolgt, sofern die Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Eine Branchenuntersuchung richtet sich nicht gegen ein einzelnes Unternehmen.

Stellt sich im Rahmen einer Branchenuntersuchung jedoch ein Anfangsverdacht auf kartellrechtswidriges Verhalten heraus, leitet die BWB ein Ermittlungsverfahren ein bzw. kann auch Anträge auf Bußgeld an das Kartellgericht stellen. Die Höchststrafe für Verstöße gegen das Kartell- bzw. das Marktmachtmissbrauchsverbot sind 10 % des Konzernumsatzes.

Der Zwischenbericht kann hier heruntergeladen werden.