Der Jahresbericht
Die BWB ist die zuständige Durchsetzungsbehörde betreffend Verstöße gegen das FWBG und erstellt jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten. Dabei werden die Zahl der im Vorjahr eingegangenen Beschwerden sowie der im Vorjahr eingeleiteten bzw. abgeschlossenen Untersuchungen angegeben. Als zuständige Durchsetzungsbehörde stehen der BWB umfangreiche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung. Gegen Käuferinnen und Käufer, die gegen die UTP-Vorschriften verstoßen, kann die BWB vor dem Kartellgericht eine Geldbuße mit einem Höchstbetrag von bis zu 500.000 Euro beantragen.
„Unlautere Handelspraktiken benachteiligen Lieferantinnen und Lieferanten in ungerechtfertigter Weise gegenüber ihren Abnehmerinnen und Abnehmern. Die BWB hat bereits im Rahmen der Branchenuntersuchung Lebensmittel angekündigt, diese unlauteren Handelspraktiken prioritär zu verfolgen. Der vorliegende Jahresbericht spiegelt dies wider“, so die Generaldirektorin für Wettbewerb, Natalie Harsdorf.
Ein Überblick über das FWBG findet sich hier: Unlautere Handelspraktiken BWB
Eingegangene Beschwerden 2024
Die BWB erhielt im Jahr 2024 unter anderem Beschwerden betreffend Forderungen von Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stehen sowie zur einseitigen Änderungen von Liefervereinbarungen.
So wurde die BWB von einem Interessenverband darüber informiert, dass DM in einem Schreiben an eine Vielzahl von Lieferantinnen und Lieferanten für die digitale Erweiterung der Filialen die Zahlung eines sogenannten „OCR-Bonus“ in der Höhe von 1,5% bis 2,5% ab Mai 2024 forderte. Diesen Forderungen stand nach Ansicht der BWB keine konkrete Gegenleistung gegenüber, weshalb sie am 26.2.2025 dazu einen Antrag auf Verhängung von Geldbußen wegen Verstößen in 20 Fällen beim Kartellgericht einbrachte (siehe Pressemeldung vom 6.3.2025).
Im Mai 2024 wurde die BWB über den Verdacht der einseitigen Änderung von Liefervereinbarungen betreffend den Einsatz von klapp- und stapelbarer Kunststoffkisten, die bei der Lieferung von Obst und Gemüse einschließlich deren Präsentation im Geschäftslokal Verwendung finden, informiert. Die Lieferantinnen und Leiferanten würden von Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels gezwungen, von grünen auf baugleiche aber teurere schwarze Kisten umzusteigen. Überdies wurde vorgebracht, es komme seitens der Betreiberin dieses Systems zu Liefersperren und verspäteten Pfandgutschriften gegenüber Lieferantinnen und Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels, sodass auch der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Raum stand. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten umfassenden Ermittlungen konnten die genannten Verdachtsmomente nicht bestätigen, sodass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Laufende Ermittlungen aufgrund sonstiger Beschwerden
Neben den genannten Verfahren wurden im Jahr 2024 weitere – noch andauernde – Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese betreffen insbesondere Beschwerden hinsichtlich der einseitigen Änderung von Liefervereinbarungen durch mehrere Unternehmen desselben Sektors. Neben der Erhebung des Sachverhalts erfolgt derzeit auch eine eingehende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Mit Rücksicht auf den Ermittlungsstand können diesbezüglich noch keine näheren Angaben gemacht werden. Die BWB wird, sobald dies möglich ist, über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen informieren.
Anträge beim Kartellgericht
Am 23.2.2024 brachte die BWB beim Kartellgericht gegen einen auf der Großhandelsebene tätigen Vermarkter von Äpfeln einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße wegen des Verdachts des Zahlungsverzugs gegenüber zwei Obstbauern in mehreren Fällen ein.
Der vollständige Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: Link
Bisher von der BWB beim Kartellgericht eingebrachte Anträge zu FWBG-Fällen