G4S nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen teil und tauschte Informationen mit einer Wettbewerberin bei drei Ausschreibungen von nicht-öffentlichen Auftraggebern im Markt für personelle Sicherheitsdienstleistungen aus. Die Zuwiderhandlung betrifft den Zeitraum August 2019 bis November 2022.
Kronzeugenstatus
G4S hat bei der BWB einen Kronzeugenantrag gestellt und in weiterer Folge umfassend mit der BWB kooperiert, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen und beim Kartellgericht nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragt.
Kronzeugenregelung und Absehen von der Verhängung einer Geldbuße
Die BWB kann für ein Unternehmen eine geminderte Geldbuße beantragen oder gänzlich von einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße absehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen aktiv bei der Aufdeckung eines Kartells mitarbeitet. Dabei ist besonders wesentlich, dass die Kooperation wahrheitsgemäß, uneingeschränkt und zügig erfolgt. (Weitere Informationen sind hier zu finden: Kronzeugenregelung).
Geschäftszahl Kartellgericht: 127 Kt 2/25v