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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loxone Lighthouse GmbH; H.R.S. Textil Ges.m.b.H - BWB/Z-7542 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loxone Lighthouse GmbH; H.R.S. Textil Ges.m.b.H

BWB/Z-7542

06.11.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Loxone Lighthouse GmbH, eine iHv 74,9% von der Loxone GmbH (FN 313966s, Landesgericht Linz) 74,9 % und iHv 25,1% von Herrn Rainer Eisner gehaltene Gesellschaft, beabsichtigt 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über die H.R.S. Textil Ges.m.b.H. (FN 91152y, Landesgericht Linz) zu erwerben. Der Erwerb erfolgt über die LeLaR Siebenundneunzigste Beteiligungs GmbH (FN 678880 d, Handelsgerichts Wien), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Loxone Lighthouse GmbH.

Die H.R.S. Textil Ges.m.b.H. ist Alleingesellschafterin der HOMEFASHION TEXTILE GmbH (FN 334872i, Landesgericht Linz), welche wiederum Alleingesellschafterin der Reiter Betten & Vorhänge GmbH (FN 256860k, Landesgericht Linz) und der Heimtex Produktions & Service GmbH (FN 241847h, Landesgericht Linz) ist.

Betroffener Geschäftszweig; Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten; Einzelhandel mit Textilien; Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die Innenausstattung

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 13 - Herstellung von Textilien, C 13.9 - Herstellung von sonstigen Textilwaren, C 13.92 - Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die Innenausstattung, G - HANDEL, G 47 - Einzelhandel, G 47.5 - Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf, G 47.51 - Einzelhandel mit Textilien, G 47.53 - Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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