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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FLYERALARM Dienstleistungs GmbH; FLYERALARM Industries GmbH printworld.com GmbH; printworld Production GmbH - BWB/Z-7541 | Bundeswettbewerbsbehörde

FLYERALARM Dienstleistungs GmbH; FLYERALARM Industries GmbH printworld.com GmbH; printworld Production GmbH

BWB/Z-7541

02.11.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.11.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FLYERALARM Dienstleistungs GmbH, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über printworld.com GmbH, Deutschland, zu erwerben. Zudem beabsichtigt FLYERALARM Industries GmbH, Deutschland, indirekt wesentliche Vermögensbestandteile und Mitarbeiter der printworld Production GmbH, Deutschland, zu übernehmen bzw zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb eines Online-Portals sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: Sonstiges Drucken Druck- und Medienvorstufe Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, C 18.1 - Herstellung von Druckerzeugnissen, C 18.12 - Sonstiges Drucken, C 18.13 - Druck- und Medienvorstufe, C 18.14 - Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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