Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ärztekammer für Steiermark; SK Projektentwicklung GmbH & Co KG; SK Projektentwicklung GmbH
BWB/Z-7536
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Ärztekammer für Steiermark, Österreich, beabsichtigt ihre Anteile an der SK Projektentwicklung GmbH & Co KG, sowie deren Komplementärin SK Projektentwicklung GmbH, Österreich, von jeweils 25% auf jeweils 50% zu erhöhen.
Die beiden Projektgesellschaften wurden ausschließlich für ein Hotel und ein Mixed-Use-Projekt im Raum Lienz errichtet.
Betroffener Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.