Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dachser Group SE & Co. KG; Traußnig Spedition GmbH; Güterverteilzentrum Spedition und Transport GesmbH
BWB/Z-7522
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Dachser Group SE & Co. KG (Deutschland) und Traußnig Spedition GmbH (Österreich) beab-sichtigen, ihre jeweils bereits bestehende Beteiligung auf 50 % der Anteile zu erhöhen und gemeinsame Kontrolle über GVZ Güterverteilzentrum Spedition und Transport GesmbH (Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich des speditionellen Stückgutumschlags und der Güterverteilung.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.
H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr, H 52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt, H 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt, H 52.24 - Frachtumschlag, H 52.25 - Erbringung von Logistikdienstleistungen, H 52.26 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.