Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VAFO Group a.s; PetCo Holding GmbH
BWB/Z-7519
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VAFO Group a.s., Tschechien, beabsichtigt, alle Anteile und alleinige Kontrolle an PetCo Holding GmbH, Österreich, zu erwerben.
Der geplante Zusammenschluss betrifft Produkte im Bereich Haustiernahrung.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.9 - Herstellung von Futtermitteln, C 10.92 - Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.