Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Konecranes Sweden Holding AB; Mitsubishi Electric FA Industrial Products Corporation; Mitsubishi Electric Corporation
BWB/Z-7518
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Konecranes Sweden Holding AB, Schweden, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Konecranes Plc, Finnland, beabsichtigt, 70% der Anteile an der Mitsubishi Electric FA Industrial Products Corporation, Japan, und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Hebezeugen und Industriegetriebemotoren.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.