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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goldman Sachs Group; Investindustrial S.A; Investindustrial Omnia Build-Up SCSp - BWB/Z-7516 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goldman Sachs Group; Investindustrial S.A; Investindustrial Omnia Build-Up SCSp

BWB/Z-7516

13.10.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Goldman Sachs Group, Inc., USA, beabsichtigt indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von zumindest 25 % an dem Continuation Fund, In vestindustrial Omnia Build-Up SCSp, Luxemburg, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Maschinen

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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