Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Goldman Sachs Group; Investindustrial S.A; Investindustrial Omnia Build-Up SCSp
BWB/Z-7516
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Goldman Sachs Group, Inc., USA, beabsichtigt indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von zumindest 25 % an dem Continuation Fund, In vestindustrial Omnia Build-Up SCSp, Luxemburg, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Maschinen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.