Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pon Bicycle Holding BV; Volkswagen Financial Services AG; Digital Mobility Leasing GmbH
BWB/Z-7512
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Pon Bicycle Holding BV (Amsterdam / Niederlande) beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an der Digital Mobility Leasing GmbH (Kassel / Deutschland) von 23 % auf 41 % zu erhöhen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung und Leasing.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 77 - Vermietung und Leasing
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.