Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sonepar Österreich GmbH; STARA Elektrogroßhandelsgesellschaft mbH
BWB/Z-7511
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sonepar Österreich GmbH, Gaudenzdorfer Gürtel 67, 1120 Wien, Österreich, beabsichtigt sämtliche Anteile, und damit alleinige Kontrolle, an STARA Elektrogroßhandelsgesellschaft mbH, Autokaderstraße 31, 1210 Wien, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Großhandel mit Elektroinstallationsmaterial und Photovoltaikanlagen
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik, G 46.6 - Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör, G 46.64 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.