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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Grupa Kęty S.A; Fengari Holdings I B.V - BWB/Z-7509 | Bundeswettbewerbsbehörde

Grupa Kęty S.A; Fengari Holdings I B.V

BWB/Z-7509

05.10.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Grupa Kęty S.A., Polen, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an und damit der alleinigen Kontrolle über Fengari Holdings I B.V., Niederlande, einer Holdinggesellschaft, die Metallurgica Trafilati Alluminio S.p.A., Italien, und deren Tochtergesellschaften in Italien, den USA und Kanada, indirekt alleine kontrolliert. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von extrudierten Aluminiumprofilen und Gebäudesystemen.
Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Aluminium; Herstellung von Türen und Fenstern aus Metall.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, C 24.4 - Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen, C 24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.1 - Stahl- und Leichtmetallbau, C 25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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