Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Commerzbank AG; Deutsche Bank AG; Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V
BWB/Z-7499
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines vollfunktionsfähigen Gemeinschaftsunternehmens durch die Commerzbank AG, die Deutsche Bank AG und den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V., alle Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen, K 63.1 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten, K 63.10 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.