Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Shelly Group SE; Schneider Electric Industries SAS
BWB/Z-7498
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldet wird der geplante Erwerb der alleinigen Kontrolle über Shelly Group SE, Bulgarien, durch Schneider Electric Industries SAS, Frankreich.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Haushaltsgeräten; Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten; Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.5 - Herstellung von Haushaltsgeräten, C 27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten, C 27.9 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.