Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OÖ Verkehrsholding GmbH; Flughafen Linz GesmbH
BWB/Z-7496
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OÖ Verkehrsholding GmbH beabsichtigt den Erwerb sämtlicher restlichen Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Flughafen Linz GesmbH.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Flughafen Linz.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Bodendienste auf Flughäfen.
H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.