Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BKW Engineering AG; KS Ingenieure ZT GmbH
BWB/Z-7495
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die BKW Engineering AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der BKW AG, beide Bern7Schweiz, beabsichtigt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die KS Ingenieure ZT GmbH, Wien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Tätigkeiten von Ingenieurbüros
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 71 - Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung, N 71.1 - Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros, N 71.12 - Tätigkeiten von Ingenieurbüros
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.