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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

One Way Capital Holding GmbH; Speedfit GmbH - BWB/Z-7494 | Bundeswettbewerbsbehörde

One Way Capital Holding GmbH; Speedfit GmbH

BWB/Z-7494

22.09.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

One Way Capital Holding GmbH, Österreich (Teil der Basic-Fit-Gruppe) beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Speedfit GmbH, Österreich. 

Betroffener Geschäftszweig: Fitnesszentren

S 93 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung S 93.1 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, S 93.13 - Fitnesszentren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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