Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sanofi; Cheplapharm SE
BWB/Z-7493
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sanofi (Frankreich) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Kapitalanteile und der Stimmrechte der Cheplapharm SE (Deutschland) zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.1 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen, C 21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.