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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Monarch Alternative Capital LP; PHM Netherlands Topco B.V. - BWB/Z-7491 | Bundeswettbewerbsbehörde

Monarch Alternative Capital LP; PHM Netherlands Topco B.V.

BWB/Z-7491

21.09.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mit Monarch Alternative Capital LP (USA) verbundene Unternehmen und Fonds sowie mit GASC APF, L.P. (USA) verbundene Unternehmen und Fonds beabsichtigen, indirekt die gemeinsame Kontrolle über die Holdingstruktur der Loparex-Unternehmensgruppe (USA) zu erwerben.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 17 - Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, C 17.1 - Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe, C 17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe, C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren, C 22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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