Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
New Wave Group AB (publ); Uhlsport GmbH
BWB/Z-7472
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die New Wave Group AB (publ), Reg.-Nr. 556350-0916 mit Sitz in Göteborg und der Geschäftsanschrift Kungsportsavenyen 10, SE-411 36 Göteborg, beabsichtigt, insgesamt 100% der Geschäftsanteile und somit alleinige Kontrolle an der uhlsport GmbH, Reg-Nr. HRB 410196, mit Sitz in Balingen und der Geschäftsadresse Klingenbachstraße 3, D-72336 Balingen, von deren alleinigen Eigentümern, Marion Daiss-Dormann und Günther Daiss, zu erwerben und zu
übernehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Gebrauchsgütern- und Verbrauchsgütern einschließlich Textilien.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.41 - Großhandel mit Textilien, G 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen, G 46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik, G 46.44 - Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln, G 46.45 - Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln, G 46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten, G 46.48 - Großhandel mit Uhren und Schmuck, G 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.