Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
JET Tankstellen Austria GmbH; Julius Stiglechner GmbH
BWB/Z-7425
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
JET Tankstellen Austria GmbH, Österreich, plant, 18 in Österreich gelegene Tankstellen der Julius Stiglechner GmbH, Österreich, über deren Vermögen im Dezember 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, zu übernehmen. Konkret sind
dies folgende Tankstellen: Shell Abersee, ENI Achau, BP Freistadt, BP Großgmain, BP Lochen, BP Mauthausen, BP Obernberg am Inn, BP Oberndorf bei Salzburg, BP Perg, BP Pöchlarn, BP Radstadt, BP Rohrbach, BP Liefering (Salzburg),
BP Schrick, BP Spittal an der Drau, Shell St. Johann in Tirol, BP St. Pankraz und BP Weng.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.3 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen, G 47.30 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2026 weggefallen.