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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bauxite Topco S.L. (fka ROCAS ALM S.L.); Euramax Group Holding B.V.; ECO BIERZO COMPOSITE S.L. (Stacbond) - BWB/Z-7400 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bauxite Topco S.L. (fka ROCAS ALM S.L.); Euramax Group Holding B.V.; ECO BIERZO COMPOSITE S.L. (Stacbond)

BWB/Z-7400

08.07.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Euramax Group Holding B.V., Niederlande, beabsichtigt über eine zu diesem Zweck gegründete spanische Vorratsgesellschaft, mehr als 50% der Anteile an der ECO BIERZO COMPOSITE S.L., Spanien, sowie mittelbar mehr als 50% des Stammkapitals und der Stimmrechte ihrer Tochtergesellschaft Stacbond USA Inc. zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, C 24.4 - Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen, C 24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2026 weggefallen.

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