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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hilti (Shanghai) Ltd.; Panasonic Power Tools (Shanghai) Co., Ltd. - BWB/Z-7363 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hilti (Shanghai) Ltd.; Panasonic Power Tools (Shanghai) Co., Ltd.

BWB/Z-7363

12.06.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hilti (Shanghai) Ltd, Shanghai, China, beabsichtigt, bestimmte Produktionslinien, Anlagen und damit verbundene Vermögenswerte von Panasonic Power Tools (Shanghai) Co., Ltd., einem Gemeinschaftsunternehmen von Hilti Asia Ltd. (49 %) und Panasonic Holdings Corporation (51 %), zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.24 - Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.07.2026 weggefallen.

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