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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Enilive Austria GmbH; Erwerb einer Tankstelle die von JET Tankstellen Austria GmbH betrieben wird - BWB/Z-7259 | Bundeswettbewerbsbehörde

Enilive Austria GmbH; Erwerb einer Tankstelle die von JET Tankstellen Austria GmbH betrieben wird

BWB/Z-7259

09.03.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.03.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Enilive Austria GmbH beabsichtigt, eine Tankstelle in Pannonia Straße 1, 7111 Parn-dorf zu erwerben, die derzeit von JET Tankstellen Austria GmbH betrieben wird.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Motorkraftstoffen.

G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.3 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen, G 47.30 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2026 weggefallen.

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